Richterstab (Zuchtrute)

17. Jh.

Die Zuchtrute stammt aus der Hofratsstube der Hofburg Brixen. Sie symbolisierte die niedere Gerichtsbarkeit, das daneben hängende Schwert die hohe Gerichtsbarkeit, die den Brixner Bischöfen als Reichsfürsten zustand.

Der niederen, in Dörfern und Städten angesiedelten Gerichtsbarkeit unterlagen kleinere Vergehen, die mit Geldbußen, Ehrenstrafen oder leichten Körperstrafen geahndet wurden. Todesurteile und schwere Körperstrafen wie Verstümmelungen dagegen wurden vom Hoch- oder Blutgericht verhängt, das dem Landesherrn oder einer Freien Reichsstadt unterstand.

Eine Rute oder Stab war auch das Symbol der Amtsgewalt und Würde des Richters oder einer anderen Gerichtsperson. Der Gerichtsstab ist ein Motiv, das aus den germanischen Rechtsbräuchen übernommen wurde.

Der Richter hielt den Stab während der Verhandlung stets aufrecht in der Hand, Pausen bestimmte er, indem er den Stab niederlegte. Sprach er ein Todesurteil, wurde seit dem Spätmittelalter der Stab über dem Kopf des Verurteilten zerbrochen. Diese Stäbe waren einfache Holzstäbe. Lange mussten sie aus entrindetem Holz sein, damit sich keine bösen Geister unter der Rinde verstecken konnten.

Der Richterstab wurde zunehmend zum reinen Amtssymbol und aufwendiger mit Schnitzereien und Metallbeschlägen gestaltet. Für Todesurteile hielt man jedoch noch bis in die 2. Hälfte des 19. Jh. einfache, schwarz bemalte Holzstäbe zum Zerbrechen bereit.

Literatur

Heino SPEER u. a. (Bearb.), Rute, in: Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd. 11 Rat bis Satzzettel, hg. von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Weimar 2003–2007, Sp. 1342–1353, bes. Sp. 1346–1347.

Karl WOLFSGRUBER, Die Ratskanzlei der Brixner Hofburg, in: ARX. Burgen und Schlösser in Bayern, Österreich und Südtirol 10 (1988), Heft 1, S. 327–328, bes. S. 328.
https://www.gnm.de/objekte/zerbrochener-richterstab – https://www.mittelalter-lexikon.de/wiki/Rechtssymbolik