Wirtschaftsordnung Ludwigs „des Brandenburgers“ für Tirol
Meran, 9. Jänner 1352 (Faksimile 21. Jh.)
In der Mitte des 14. Jh. legten die Pest und andere Naturkatastrophen Landwirtschaft und Handwerk lahm. Landesfürst Ludwig „der Brandenburger“ (reg. 1342–1361) versuchte, die Situation zu „Nutzen unser und des Landes“ durch harte Maßnahmen zu bewältigen. Er berief sich dabei auch auf den Rat der anderen Lehensherren mit Besitz in Tirol.
Schon am 10. Dezember 1349 hatte Ludwig eine erste Wirtschaftsordnung verfasst, da Arbeiter und Handwerker einen angesichts der prekären Situation „ungewöhnlichen und unzeitlichen“ Lohn forderten.
Von den 1352 erlassenen Bestimmungen waren vor allem die Bauern betroffen.
Sie durften demnach ihre Höfe ohne Einwilligung des Grundherrn nicht verlassen. Dieser hatte allerdings darauf zu achten, dass Abgaben und Arbeitsleistungen für Gut und Bauer tragbar waren. Die Bestimmungen im Falle, dass ein Bauer ohne Erlaubnis die Herrschaft wechselte, betrafen allein das Verhalten der Grundherren untereinander.
Knechte, Mägde, Handwerker und Taglöhner sollte in ganz Tirol den selben Lohn erhalten, der den Löhnen von vor fünf Jahren entsprach. Damit sollte willkürliche Preistreiberei und Abwanderung vermieden werden. Nur Zimmerleuten und Maurern waren Aufbesserungen erlaubt – an ihnen herrschte Mangel.
Für landwirtschaftliche Dienstboten (u. a. Mäher, Schnitter und Drescher) der Gerichte in Nordtirol und im Obervinschgau (Glurns, Eyrs und Schlanders) wurden die Summen genau vorgegeben. In allen anderen Gerichten sollten Richter und Gemeinden die Löhne festsetzen, so, dass es „des landes frum und nutz“ dienlich sei.
Wer nach den neuen Vorschriften nicht mehr arbeiten wollte, sollte von den Amtsleuten dazu gedrängt werden.
Die Wirtschaftsordnung legte weiters die Hohlmaße für die Gerichte in Nordtirol und im Obervinschgau fest und verbot das Würfelspiel.
Literatur
Karl MOESER, Die drei Tiroler Wirtschaftsordnungen aus der Pestzeit des 14. Jahrhunderts, in: Ernst TROGER/Georg ZWANOWETZ (Bearb.), Beiträge zur geschichtlichen Landeskunde Tirols. Festschrift Franz Huter (Schlern-Schriften 207), Innsbruck 1959, S. 253–263, bes. S. 256–260.