Bozner Marktordnung Kaiser Karls VI.

„Diploma Der Allergnädigsten Privilegien, So Ihro Römisch=Kayser= und Königl. Catholische Majestät ec. ec. Karl der Sechste Denen Botzner=Märckten ertheilet. Sambt Denen gleichfahls allergnädigst bestättigten und vermehrten Capitlen Reglen und Ordnungen. Welchen auff das allergenaueste nach zuleben. Botzen, gedruckt bei Michael Gaßmayr 1719“
Kaiser Karl VI., Druck Michael Gaßmayr, Bozen 1719

Die Marktordnung Kaiser Karls VI. für die Stadt Bozen bestätigte und erweiterte ältere Privilegien, welche letztlich ins Mittelalter zurückreichen. Bozen war Schauplatz von vier Jahrmärkten, welche jeweils am Werktag nach dem dritten Fastensonntag, nach dem Fronleichnamsfest, zu St. Bartholomäus (9. September) und zu St. Andreas (1. Dezember) stattfanden.

Die 53 Kapitel befassten sich nicht nur mit Beginn, Dauer und Privilegien der Märkte, Thema auch Zahlungsarten, der Umgang mit Wechselbriefen, Schulden und Konkursen. Dazu kamen Bestimmungen zur Wahl und Zusammensetzung des Marktmagistrats. Dieses bestand aus zwei Instanzen, jede mit einem „Consule“ und zwei Beratern. Bei einem deutschen Konsul der ersten Instanz mussten die Berater Italiener sein, ebenso der Konsul der zweiten Instanz, dessen Berater aber deutschsprachig.

Der Marktmagistrat hatte richterliche Gewalt über die Vorgänge auf den Jahrmärkten und über die beteiligten Händler, wobei er Hilfe von den Land- und Stadtrichtern anfordern durfte.

Die Texte wurden in deutscher und italienischer Sprache abgefasst, damit sie den Marktanbietern sowohl aus Italien als auch aus den süddeutschen Gebieten verständlich waren. Durch den Druck konnten die Satzungen rasch verbreitet werden.

  • Material & Technik

    Papier, bedruckt

  • Maße

    20 cm x 30,7 cm (offen) x 1,5 cm

  • LMST Inv.-Nr.

    700006

    Ankauf Antiquariat Unterberger, Meran, 1995