New Reformierte Landts-Ordnung der Fürstlichen Graffschafft Tyrol. 1603.

wie die auß LandsFürstlichem Beuelch im 1603 Jar umbgetruckt worden. Mit Röm: Kay: May: Vnd Fürstlicher Durchleuchtigkaiten in Österreich ec. Gnad und Freyheit.
[Neue reformierte/überarbeitete Landesordnung der Fürstlichen Grafschaft Tirol, so wie sie durch Landesfürstlichen Befehl im Jahr 1603 neu gedruckt worden ist.  Mit römisch-kaiserlicher Majestät und Fürstlicher Durchlaucht von Österreich etc. Gnade und Freiheit [genehmigt und gedruckt]]
Druck von Daniel Paur, Innsbruck, 1603

Eine „Landesordnung“ ist eine frühneuzeitliche Rechtsquelle, die sich auf möglichst das ganze betreffende Territorium erstreckt und unter Beteiligung der Landstände, der politischen Vertreter von Geistlichkeit, Adel, Bürgertum und Bauern, entsteht. Die enthaltenen Regelungen sind auf eine längere Geltungsdauer ausgerichtet und umfassen die verschiedensten Bereiche von Zivil- und Strafrecht.

1603 erfolgte ein unveränderter Nachdruck der Tiroler Landesordnung von 1574. Diese enthielt hauptsächlich Bestimmungen zur „guten Policey“, der Ordnung und Verwaltung des öffentlichen Lebens durch die Ständeordnung und christliche Wertevorstellungen. Sie umfasst Kleiderordnungen, Bestimmungen zu Wucher und Trinken und darüber, was als Unzucht und Gotteslästerung gilt.

Formal blieb die Landesordnung bis zum Inkrafttreten der Constitutio Criminalis Theresiana 1768 gültig, die meisten Bestimmungen sowohl im Strafrecht als auch zur „guten Policey“ wurden jedoch nicht mehr angewendet.

Literatur

Josef PAUSER/Martin P. SCHENNACH (Hg.), Die Tiroler Landesordnungen von 1526, 1532 und 1573. Historische Einführung und Edition (Fontes Rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen, Dritte Abteilung, Bd. 26), Wien/Köln/Weimar 2018, S. 17–18, S. 27–30.

  • Standort

    Turris Parva

  • Material & Technik

    Papier

  • LMST Inv.-Nr.

    700040